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GmbH kaufen Risiken: Was Käufer vor dem Anteilskauf prüfen sollten

Redaktion · Aktualisiert 2026-10-14 · 5 Min. Lesezeit

Beim Kauf einer GmbH übernehmen Sie die Gesellschaft mit ihrer gesamten Vergangenheit. Steuerschulden, Nachzahlungen, Gewährleistungsfälle und Rechtsstreitigkeiten bleiben in der GmbH und treffen Sie wirtschaftlich als neuen Gesellschafter. Deshalb sind Prüfung und Vertragsgestaltung hier wichtiger als bei vielen anderen Kaufformen.

Warum der Anteilskauf anders ist

Wer GmbH-Anteile kauft, führt einen Share Deal durch: Nicht Vermögensgegenstände wechseln den Besitzer, sondern die Gesellschafter. Die GmbH bleibt Vertragspartnerin ihrer Kunden, Vermieter und Mitarbeiter. Das hat Vorteile, denn Verträge und Genehmigungen bleiben grundsätzlich erhalten, und Arbeitsverträge sind nicht berührt. Es hat den Preis, dass auch jede Altlast bleibt. Die Gegenüberstellung finden Sie in Asset Deal oder Share Deal.

Die typischen Risiken

Risiko Worum es geht Wie Sie es angehen
Steuerliche Altlasten Offene Betriebsprüfung, nicht abgegebene Erklärungen, Umsatz- und Lohnsteuer Steuerliche Due Diligence, Freistellung im Vertrag
Sozialversicherung Nachzahlungen für frühere Zeiträume Prüfung von Lohnunterlagen, Garantie
Gewährleistung Ansprüche aus gelieferten Produkten oder Leistungen Rückstellungen prüfen, Haftungsklauseln
Rechtsstreitigkeiten Laufende oder drohende Verfahren Auskunftspflicht, Freistellung
Verträge mit Change-of-Control Kündigung oder Zustimmung bei Anteilswechsel Verträge sichten, Zustimmung als Bedingung
Verlustvorträge Untergang nach § 8c KStG Steuerliche Beratung vor Vertragsschluss
Grunderwerbsteuer Bei Gesellschaften mit Grundbesitz Nach § 1 GrEStG prüfen
Inhaberabhängigkeit Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Firma Übergangsphase, Wettbewerbsverbot

Prüfung: wo Sie tiefer hinschauen müssen

Bei einer GmbH mit mehreren Verträgen ist die Prüfung in der Regel tiefer als bei einem kleinen Einzelunternehmen. Dazu zählen Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug, Gesellschafterbeschlüsse, Miet-, Liefer- und Leasingverträge, Versicherungen, Genehmigungen, gewerbliche Schutzrechte und Streitigkeiten. Geleaste oder sicherungsübereignete Gegenstände gehören nicht ohne Weiteres zum wirtschaftlichen Vermögen. Die Liste steht in der Due-Diligence-Checkliste. Prüfen Sie auch, ob die Gesellschafterliste korrekt ist: Nach § 16 GmbHG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft nur als Gesellschafter, wer in der im Handelsregister aufgenommenen Liste eingetragen ist.

Prüfgrundsatz: Sie kaufen nicht nur die Bilanz von heute, sondern die Rechtslage von gestern. Lassen Sie sich Unterlagen zeigen, bevor Sie Zusicherungen akzeptieren.

Die Form: Notar ist Pflicht

Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Form (§ 15 Abs. 3 GmbHG), ebenso der Vertrag, der zur Abtretung verpflichtet (§ 15 Abs. 4 GmbHG). Planen Sie daher einen Notartermin ein, und stellen Sie sicher, dass Finanzierung und Bedingungen geklärt sind, bevor beurkundet wird. Die M&A Börse beschreibt den Erwerb im Ratgeber zum Kauf von GmbH-Anteilen und die typischen Gefahren im Ratgeber GmbH kaufen: Risiken.

Risiko im Vertrag verteilen

Entdeckte und unentdeckte Risiken werden im Kaufvertrag verteilt. Das übliche Werkzeug:

  1. Garantien und Zusicherungen des Verkäufers zu Bilanz, Steuern, Verträgen, Streitigkeiten und Personal.
  2. Freistellungen für bekannte Risiken, zum Beispiel eine laufende Betriebsprüfung.
  3. Kaufpreiseinbehalt als Sicherheit für mögliche Garantiefälle.
  4. Haftungsbegrenzungen, etwa Höchstbeträge und Fristen. Sie schützen auch den Verkäufer; verhandeln Sie sie bewusst.
  5. Bedingungen wie die Zustimmung des Vermieters oder eines Hauptkunden.
  6. Wettbewerbsverbot und Übergangsphase für den verkaufenden Gesellschafter.

Der Kaufvertrag im Detail ist Thema in Unternehmenskaufvertrag: Inhalte.

Finanzierung und Steuer beim Anteilskauf

Banken prüfen auch beim Anteilskauf, ob der Preis aus nachhaltigen Erträgen bedient werden kann. Beim Share Deal gibt es für den Käufer keine planmäßige Abschreibung der Anteile; der Preis wirkt steuerlich erst bei einem späteren Verkauf. Die steuerliche Behandlung ist komplex, und Sie sollten vor dem Vertrag mit einem Steuerberater rechnen. Für Finanzierungsfragen siehe Finanzierung beim Unternehmenskauf.

Typische Fehler

  • Anteile ohne steuerliche und rechtliche Prüfung zu kaufen, weil die Gesellschaft „gut aussieht“.
  • Sich auf mündliche Zusicherungen zu verlassen.
  • Garantien zu akzeptieren, aber keinen Einbehalt zu vereinbaren, sodass im Garantiefall hinter dem Geld hergelaufen werden muss.
  • Change-of-Control-Klauseln in wichtigen Verträgen zu übersehen.
  • Die Abhängigkeit vom verkaufenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu unterschätzen.

Wer Gesellschaften zum Kauf sucht, findet Inserate zu Kapitalgesellschaften unter anderem in der Kategorie Gesellschaften und Sonderformen der M&A Börse. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Ein Blick auf die Gesellschafterebene

Beim Anteilskauf wechselt nicht nur der Eigentümer, es verändern sich auch die Rechte in der Gesellschaft. Prüfen Sie deshalb, welche Anteile überhaupt verkauft werden, ob alle Gesellschafter mitwirken und ob der Gesellschaftsvertrag Einschränkungen enthält. Manche Verträge machen die Abtretung von Anteilen von der Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter abhängig, räumen Vorkaufsrechte ein oder regeln Einziehung und Abfindung. Wer diese Klauseln übersieht, kann Anteile kaufen, die sich nicht wirksam übertragen lassen.

Auch die Frage der Geschäftsführung gehört dazu. Bleibt der bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer, oder tritt er ab? Wer bevollmächtigt neue Geschäftsführer, und wie wird mit bestehenden Dienstverträgen und Pensionszusagen umgegangen? Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber dem ausscheidenden Gesellschafter, zum Beispiel Darlehen oder Pensionszusagen, belasten die Gesellschaft nach dem Kauf und damit Sie. Lassen Sie sich solche Positionen offenlegen und im Vertrag bewerten.

Beispiel: Zwei GmbHs mit gleichem Preis

Zwei Gesellschaften werden zum gleichen Preis angeboten. Die erste hat eine saubere Steuerhistorie, einen übertragbaren Mietvertrag und wenige, langfristige Kunden. Die zweite hat zwar höhere Umsätze, aber eine laufende Betriebsprüfung, mehrere Verträge mit Change-of-Control-Klausel und einen Gesellschafter, der die Kundenbeziehungen allein pflegt. Wirtschaftlich sind das zwei verschiedene Produkte. Im zweiten Fall brauchen Sie mehr Garantien, einen größeren Einbehalt, eine längere Übergangsphase und möglicherweise einen niedrigeren Preis. Das Beispiel ist frei gewählt, zeigt aber, warum Preis allein kein Qualitätsmerkmal ist und warum die Prüfung den Vertrag prägt.

Checkliste vor dem Notartermin

  1. Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug sind geprüft.
  2. Alle erforderlichen Zustimmungen zur Abtretung liegen vor oder sind als Bedingung vereinbart.
  3. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Altlasten sind geprüft oder freigestellt.
  4. Verträge mit Change-of-Control-Klauseln sind gesichtet, Zustimmungen eingeholt.
  5. Garantiekatalog, Einbehalt und Haftungsgrenzen sind verhandelt.
  6. Finanzierung steht, damit nach der Beurkundung nichts mehr offen ist.
  7. Die Übergangsphase mit dem bisherigen Gesellschafter ist schriftlich geregelt.

Für kleine GmbHs mit wenigen Mitarbeitern kann der Aufwand überschaubar sein, doch der Notartermin ist kein Zeitpunkt für Überraschungen. Wer unsicher ist, ob ein Share Deal oder ein Asset Deal besser zu seinem Vorhaben passt, kann beides mit Beratern durchrechnen; die Entscheidungshilfen finden Sie in Asset Deal oder Share Deal. Über die Haftungsnormen, die bei einer Übernahme des Betriebs statt der Anteile greifen, informiert Haftung bei der Firmenübernahme. Auf der M&A Börse gibt es ergänzend einen Ratgeber zum Kauf von GmbH-Anteilen, der die Schritte aus Sicht der Plattform beschreibt.

Häufige Fragen

Welche Risiken hat der Kauf einer GmbH?

Die Gesellschaft behält alle Verbindlichkeiten aus der Zeit vor dem Kauf, darunter Steuerschulden, Sozialversicherungsnachzahlungen, Gewährleistungsfälle und Rechtsstreitigkeiten. Sie werden wirtschaftlich zum Risiko des Käufers.

Braucht man beim GmbH-Kauf einen Notar?

Ja. Die Abtretung von Geschäftsanteilen und der zugrunde liegende Kaufvertrag bedürfen nach § 15 GmbHG der notariellen Form.

Wie sichert man sich gegen Altlasten ab?

Durch Due Diligence und im Vertrag durch Garantien, Freistellungen, Kaufpreiseinbehalte, Haftungsgrenzen und Bedingungen.

Verfallen Verlustvorträge beim Anteilskauf?

Nach § 8c KStG können nicht genutzte Verluste untergehen, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 Prozent der Anteile oder Stimmrechte übergehen. Es gibt Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Quellen